Projektleiter laut BauKG – Wir übernehmen Verantwortung – für Ihre Sicherheit.
Übertragung der Verpflichtungen, die dem Bauherrn aus dem BauKG erwachsen:
- §3 Bestellung des Planungs- und Baustellenkoordinators
- §4 Abs1 Einfordern der Koordination durch den Planungskoordinator
- §6 Erstellen der Vorankündigung im BUAK-Portal
- §7 und §8 Einfordern der Umsetzung von SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten
Gute Planungskoordination spart Zeit, Geld und Nerven – und schafft die Basis für Sicheres und Kosteneffizientes Arbeiten am Bau.