Projektleiter laut BauKG – Wir übernehmen Verantwortung – für Ihre Sicherheit.

Übertragung der Verpflichtungen, die dem Bauherrn aus dem BauKG erwachsen:

  • §3 Bestellung des Planungs- und Baustellenkoordinators
  • §4 Abs1 Einfordern der Koordination durch den Planungskoordinator
  • §6 Erstellen der Vorankündigung im BUAK-Portal
  • §7 und §8 Einfordern der Umsetzung von SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten

Gute Planungskoordination spart Zeit, Geld und Nerven – und schafft die Basis für Sicheres und Kosteneffizientes Arbeiten am Bau.